Dienstgruppe Achern-Achertal

Am 10. Dezember 2019 haben die beiden evangelischen Kirchengemeinden, Achern und Kappelrodeck, Ottenhöfen & Sasbachwalden, eine Vereinbarung bzgl. der überparochialen Zusammenarbeit beider selbständigen Kirchengemeinden geschlossen. Das Foto zeigt die Unterzeichnung der Vereinbarung durch Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte udn der Hauptamtlichen.

Als im November 2018 Dekan Ihle die Idee einer Dienstgruppe der Nachbargemeinden ins Gespräch brachte, suchte Achern nach Lösungen, die bevorstehende Vakanz seiner Pfarrstellen zu gestalten. In dieser Situation schienen die Vorteile eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit offensichtlich.

Am 1. April sondierte eine Abordnung beider Kirchengemeinderäte unter Anleitung einer professionellen Gemeindeberatung sowie in Anwesenheit des Dekan Günter Ihles die Möglichkeiten. Als am 9. Mai die Kirchengemeinderäte beider Gemeinden mithilfe der professionellen Moderation Wege einer konkreten Zusammenarbeit ausloteten, hatte sich die Situation Acherns bereits gewandelt: Zum 1. April trat Diakon Pouria Schunder seinen Dienst an und Pfarrerin Katrin Bessler-Kochs Anstellung zum 1. September d.J. war beschlossen. Ein Vertragsabschluss zum Jahresende und damit zur auslaufenden Amtsperiode der Kirchengemeinderäte erschien den meisten jedoch äußerst ambitioniert.

Vier gemeinsame Sitzungen und einige Arbeitsgruppentreffen später ist es tatsächlich geschafft: Vorbehaltlich der Genehmigung durch Bezirks- und Oberkirchenrat wird zum 15. Januar 2020 eine auf Dauer angelegte Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Ein gemeinsamer, noch zu bildender beschließender Ausschuss tritt demzufolge mindestens zweimal jährlich zusammen, um die Geschicke zu lenken.

Gemäß dem biblischen Motto, Einer trage des anderen Last, können so zukünftig Ressourcen effizienter eingesetzt und Synergieeffekte genutzt werden, um einerseits die Attraktivität der Gemeinden zu steigen und andererseits die Hauptamtlichen, derzeit drei – später vier, zu entlasten.

Beschlossen ist eine Zusammenarbeit insbesondere

  • bei einzelnen Gottesdiensten

Zentrale Gottesdienste erfolgen anlassbezogen, bspw. an Epiphanias oder Himmelfahrt, sowie um personellen Engpässen, z.B. in der Ferienzeit, zu begegnen.

  • in der Kinder- und Jugendarbeit

Alle bestehenden Gruppen werden von nun an auch für Kinder bzw. Jugendlichen der jeweils anderen Gemeinde geöffnet; Entsprechendes gilt für deren Gottesdienste.

Zwar werden die Konfirmanden probeweise nun gemeinsam in Achern unterrichtet, dennoch feiern sie ihre Konfirmationen weiterhin in den jeweiligen Heimatkirchen.

  • sowie auf weiteren Kooperationsfeldern

Angedacht sind Teamarbeit u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit, bei Sicherheitsfragen und im musikalischen Bereich.

Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass der Ideenaustausch beide Gemeinden befruchten wird und diese Kooperation sie dadurch zukunftsfähig werden lässt.

Den Vertragstext finden Sie im folgenden Download.