Stiftung

Im Jahr 2006 hat unsere Gemeinde aufgrund zweier Erbschaften eine Stiftung gegründet.

Zweck der Stiftung ist laut Satzung die „Förderung der christlichen Aufträge innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde“.

Diese werden verwirklicht durch

  1. Mission / Evangelisation
  2. Jugendarbeit
  3. Erwachsenenarbeit
  4. Seniorenarbeit

(die Reihenfolge sagt nichts über die Wertigkeit aus)

Praktisch läuft das so ab, dass der Kirchengemeinderat z.B. feststellt: Die Konfirmandenfreizeit ist relativ teuer. Wir wollen diese fördern, damit alle Konfis mitfahren können. Wir beantragen bei der Stiftung, die Fahrt mit einem Betrag von xyz € zu fördern.

Der Stiftungsrat berät dann über diesen Antrag und entscheidet, ob die Förderung aus ihren Mitteln gewährt wird.

So wurden in der Vergangenheit solche Fahrten, Familienfreizeiten, Anschaffungen von Noten und Instrumenten, größere Veranstaltungen gefördert.