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KIRCHENEINTRITT

Kircheneintritt

i Freitag, 29. Mai 2009, 16:27 Uhr, Alter: 3 Jahr/e
Kategorie: Was und Wie
Von: Dr. Hans-Gerd Krabbe

Wir sagen Ihnen, wie Sie (wieder) Mitglied werden:
Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde (Tel. 07841/ 20 98 03) einen Termin, oder nehmen Sie Kontakt auf mit der badischen Landeskirche.

Keine Angst!
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird ein Pfarrer oder eine Pfarrerin alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie sicher sind,
dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Ihr Aufnahmeantrag richtet sich in der Regel an das für Ihren Wohnsitz zuständige Pfarramt.  Sie können sich aber auch für eine andere Pfarrgemeinde entscheiden. Dieses Pfarramt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. In der Regel nimmt Sie die Gemeinde in einem Gottesdienst öffentlich auf. Ob das der normale Gemeindegottesdienst am Sonntagmorgen ist oder ein Gottesdienst in einem kleineren Rahmen, das hängt von der Gemeinde ab und von ihren Absprachen.

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